Aktuell-6

Inhalt dieser Seite:
* Polizeiabsperrung - Bitte nicht falsch verstehen!



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Publiziert am 22. April 2013



Hinweis:
Das spezielle Geschehen auf der B 92 (Brücke/Ortsumgehung) gehört NICHT zum Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Elsterberg-







Bei einem Verkehrsunfall vor vielen Monaten (!) wurde das Brückenge-länder durchbrochen. An dem verbogenen Gestänge blieb zum Glück das Fahrzeug hängen, ohne den Abhang hinabzustürzen. Der Personenschaden hielt sich in Grenzen, der technische war jedoch groß. Zusammen mit der Anbringung des Absperrbandes erfolgte eine behelfsmäßige Schließung der Lücke am Brückengeländer. Seit dem rollt zwar der Verkehr auf der B 92 wie gehabt, aber sonst bewegt sich nichts.




Kann es sein, dass die für diese Bundesstraße zuständige Behörde das poli-zeiliche Absperrband so stark respektiert, dass sie den Bereich meidet und abwartet. Aber worauf? Sollte es womöglich bürokratische Hürden geben, wonach der Versicherungsfall weiterhin ungeklärt bleibt? Besteht vielleicht die Hoffnung, dass bei einem Wiederholungsfalle an einer ganz anderen Stelle ein Fahrzeug verunglückt und nicht an der selben, die nur proviso-risch geschlossen wurde? Soll das geflickte Geländer gar als abschrecken-des Beispiel erhalten bleiben? Geht man davon aus, dass es im Raum Elsterberg keine neugierigen Kinder gibt, die eventuell zum gefährlichen Herumklettern am verbogenen Brückengeländer animiert werden könn-ten? Fragen über Fragen. Die entscheidende ist jedoch: Wann sorgt die zuständige Stelle für die Beseitigung der Verkehrsunfalldelikte?
 


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