Kann es sein, dass die für diese Bundesstraße zuständige Behörde das poli-zeiliche Absperrband so stark respektiert, dass sie den Bereich meidet und abwartet. Aber worauf? Sollte es womöglich bürokratische Hürden geben, wonach der Versicherungsfall weiterhin ungeklärt bleibt? Besteht vielleicht die Hoffnung, dass bei einem Wiederholungsfalle an einer ganz anderen Stelle ein Fahrzeug verunglückt und nicht an der selben, die nur proviso-risch geschlossen wurde? Soll das geflickte Geländer gar als abschrecken-des Beispiel erhalten bleiben? Geht man davon aus, dass es im Raum Elsterberg keine neugierigen Kinder gibt, die eventuell zum gefährlichen Herumklettern am verbogenen Brückengeländer animiert werden könn-ten? Fragen über Fragen. Die entscheidende ist jedoch: Wann sorgt die zuständige Stelle für die Beseitigung der Verkehrsunfalldelikte?